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VERTRAGSBEDINGUNGEN
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- Der Stall Unikat ist eine Besitzergemeinschaft mit dem Ziel ein Galopprennpferd zu unterhalten und es an Rennen teilnehmen zulassen. Der Stall Unikat ist kein eingetragener Verein, sondern ein Zusammenschluss von Galoppsportfreunden.
- Stall Unikat hat seinen Sitz in 15366 Hoppegarten An der katholischen Kirche 5.
- Der Stall Unikat wird geleitet vom Stallgründer Martin Gerth. Er ist gegenüber dem Dachverband vertretungsbefugt und verantwortlich. Martin Gerth ist der alleinige Ansprechpartner in allen Belangen , die das Pferd oder die Besitzergemeinschaft betreffen. Er verpflichtet sich den Rennstall im Sinne der Anteilseigner zu leiten
- Anteilseigner des Stalles Unikat wird derjenige, der mit einer Unterschrift die Vertragsbedingungen verbindlich anerkennt und einen Stallvertrag unterzeichnet.
- Ein Anteil am Rennpferd des Stalles Unikat kostet monatlich 50 EUR. Es gibt insgesamt 20 Anteile. Selbstverständlich kann man auch mehrere Anteile erwerben. Zum Beitritt kann eine einmalige Zahlung fällig werden, um die Gleichheit aller Mitglieder zu gewährleisten. Die Höhe des Betrages ergibt sich durch den Zeitpunkt des Beitrittes.
- Der Anteilseigner verpflichtet sich seinen Beitrag bis zum 10. des Monats auf das Konto des Stalles Unikat zu überweisen
- Anteilseigner, die mehr als 5 Tage, also bis zum 15. eines laufenden Monats die Zahlung ihres Anteils versäumt haben, können nach schriftlicher Mahnung und einer Fristsetzung von 3 weiteren Tagen als Anteilseigner ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Auszahlung bis dahin erwirtschafteter Erträge oder Rückforderungen eingezahlter Beträge. Der Stall Unikat hat das Recht Schadenersatz zu fordern.
- Um Planungssicherheit zu gewährleisten ist es unabdingbar, dass Kündigungen der Anteilseigner zum Jahresende am 31.12. jeweils bis zum 30.6. eines jeden Jahres in der Geschäftsstelle eingegangen sind.
- Über die Anpachtung der Stute Weißheit herrscht Einvernehmen. Der Pachtzins beträgt 15% aus dem Gewinn des Rennpferdes. Die Stute wurde in den Stall von Trainer Roland Dzubasz in Hoppegarten überstellt.
- Die Gewinne werden spätestens zum jeweiligen Jahresende, wenn nicht gemeinschaftlich anders beschlossen, anteilig ausgezahlt. Gewinne sind Sieggelder, Platzgelder, Besitzerprämien und nicht verbrauchte eingezahlte Gelder abzüglich der Kosten. Mit der Auszahlung erhält jeder Anteilseigner eine Übersicht der Kosten und Gewinne.
- Kosten sind Training und Unterhalt des Pferdes, Boxenmiete, Hufschmiedkosten, Tierarzt, Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Transportversicherung, Reitspesen, von Gewinnen zu leistende Anteile an Trainer und Jockey, Transportkosten, Verbandsabgaben sowie alle Ausgaben die für das Rennpferd, den Rennbetrieb und dem Fortbestand des Stalles Unikat notwendig sind.
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